VertragspsychologIn (100% Kostenübernahme)
VertragspsychologInnen können die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik mit den Krankenkassen direkt abrechnen. Für KlientInnen entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Mehraufwand. Bedingung für die Inanspruchnahme von klinisch-psychologischer Diagnostik bei einem/r VertragspsychologIn ist unter anderem die Überweisung eines/r ÄrztIn oder PsychotherapeutIn.
WahlpsychologIn (80% vom Vertragstarif)
WahlpsychologInnen haben im Gegensatz zu VertragspsychologInnen keinen Vertrag mit den Krankenkassen. PatientInnen müssen die klinisch-psychologische Diagnostik daher zuerst selbst zahlen. Danach können die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. 80% der Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. Auch hierfür ist unter anderem die Überweisung eines/r Ärztin oder PsychotherapeutIn nötig.
Privat (keine Kostenübernahme)
Klinisch-psychologische Diagnostik wird von Klinischen PsychologInnen selbstverständlich auch als Privatleistung angeboten und zwar sowohl bei krankheitswertigen Störungen also auch bei anderen diagnostischen Fragen (z.B. Legasthenie, Potentialanalyse).